Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Wann zahlt die private Unfall Versicherung?
Die private Unfallversicherung zahlt in der Regel, wenn der Versicherte durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist oder sogar verstirbt. Dabei ist entscheidend, dass der Unfall die direkte Ursache für die Schäden ist. Zudem muss der Unfall innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Vertragsabschluss passiert sein. Es ist wichtig, dass der Versicherte den Unfall und die daraus resultierenden Schäden umgehend der Versicherung meldet, um Ansprüche geltend machen zu können. Die genauen Leistungen und Bedingungen sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt und können je nach Vertrag variieren.
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Kann Arbeitgeber Krankheit überprüfen?
Arbeitgeber können in der Regel nicht direkt die Krankheit eines Mitarbeiters überprüfen, da dies gegen den Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre verstößt. Allerdings können Arbeitgeber unter bestimmten Umständen nach einem ärztlichen Attest fragen, um die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters zu bestätigen. In einigen Fällen können Arbeitgeber auch verlangen, dass Mitarbeiter sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, wenn dies für die Sicherheit am Arbeitsplatz erforderlich ist. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen und Datenschutzrichtlinien einhalten, wenn es um die Überprüfung von Krankheiten geht. Letztendlich sollten Arbeitgeber immer im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften handeln, um die Rechte und den Schutz ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
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Wann meldet Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherung?
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden, bevor diese ihre Arbeit aufnehmen. Dies geschieht in der Regel vor dem ersten Arbeitstag. Die genauen Fristen können je nach Land und Versicherungsträger variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Anmeldung rechtzeitig vornehmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer von Anfang an versichert sind. Bei Fragen zur Anmeldung können sich Arbeitgeber an die zuständige Versicherungsstelle oder Behörde wenden.
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Hat dein Arbeitgeber deine private Handynummer?
Als KI-Assistent habe ich keinen Arbeitgeber und daher auch keine private Handynummer.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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RNK Ratgeber Vorsorge Unfall-Krankheit-Alter 79609 21.Auflage 2022
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Schubert, Pit: Sicherheit und Risiko in Fels und Eis 01
Sicherheit und Risiko in Fels und Eis 01 , Wie konnte das passieren? - Das ist meist die erste Frage, die sich nach einem Bergunfall stellt. Und genau das ist die Frage, die Pit Schubert, 32 Jahre lang Leiter des Sicherheitskreises im Deutschen Alpenverein, immer wieder zu beantworten sucht - immer mit dem einen Ziel: um aus Unfällen zu lernen, um Unfallursachen zu erkennen und sie vermeidbar zu machen. Schubert berichtet von dramatischen Wetterstürzen und Gewittern, analysiert die Sicherheit der Bergsteigerausrüstung und ihre Anwendung in der Praxis genauso wie die Entwicklung der Anseil- und Sicherungstechnik. Er erzählt anhand von Erlebnissen und Episoden von der Spaltengefahr oder der Hakensituation im Gebirge. Er zeigt immer wieder gemachte Fehler beim Sportklettern und Bergsteigen auf und macht auf Gefahrensituationen aufmerksam, die wohl jeder, ob Bergwanderer, Bergsteiger oder Kletterer schon einmal erlebt hat. Dass es dabei auch immer wieder Geschichten zum Schmunzeln gibt, untermalen die vielen pointierten Karikaturen von Georg Sojer. Die Erlebnisse und Ergebnisse aus vielen Jahrzehnten alpiner Unfall- und Sicherheitsforschung hat Schubert in diesem reich illustrierten Buch zusammengefasst, das 1995 mit dem sogenannten »Alpin-Oscar«, dem Dietmar-Eybl-Preis für Sicherheit am Berg, ausgezeichnet wurde. Mit diesem Buch ist ein lehrreiches, spannend zu lesendes Kompendium aus dem Erfahrungsschatz des Sicherheitskreises entstanden: ein wichtiges Werk, das in keiner Bergsteigerbibliothek fehlen sollte. »Sicherheit und Risiko« ist wurde bereits in mehrere Sprachen übersetzt. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 24.90 € | Versand*: 0 € -
Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 36.00 € | Versand*: 0 € -
Meister für Schutz und Sicherheit Gesetzessammlung - Handlungsspezifische Qualifikationen
Meister für Schutz und Sicherheit Gesetzessammlung - Handlungsspezifische Qualifikationen , 8. Auflage 2022, Stand 1. Februar 2022 Gesetzessammlung für die handlungsspezifischen Qualifikationen des "Meister für Schutz und Sicherheit". Das Buch beinhaltet alle aktuellen, nach dem Rahmenstoffplan relevanten Gesetze und Verordnungen. Die Gesetzesauszüge wurden auf Aktualität überprüft. U. a. wurden die Neuerungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung aufgenommen. Ebenfalls wurden weitere Gesetzessauszüge in die Gesetzessammlung eingefügt, die im neuen Rahmenplan genannt sind, wie z. B. das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Da sich diese Gesetzessammlung auf den bloßen Abdruck von Gesetzen und Verordnungen beschränkt und keinerlei Kommentierungen enthält, ist sie als Hilfsmittel in der Prüfung zugelassen. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 8. Auflage 2022 (Stand Februar 2022), Erscheinungsjahr: 20220216, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Meister für Schutz und Sicherheit - Handlungsspezifische Qualifikationen##~Gesetzessammlungen##, Redaktion: Zitzmann, Jörg, Edition: REV, Auflage: 22008, Auflage/Ausgabe: 8. Auflage 2022 (Stand Februar 2022), Seitenzahl/Blattzahl: 306, Keyword: Bewachungsverordnung; DGUV Vorschrift 23; Gesetzessammlung; Gewerbeordnung; MSS; Meister für Schutz und Sicherheit; Werkschutzmeister, Fachschema: Jura~Recht / Jura~Recht~Jurisprudenz~Recht / Rechtswissenschaft~Rechtswissenschaft~Sicherheitsdienst~Sicherheitsrecht, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Region: Deutschland, Sprache: Deutsch, Zeitraum: 21. Jahrhundert (2000 bis 2100 n. Chr.), Bildungszweck: Lehrbuch, Skript, Interesse Alter: empfohlenes Alter: ab 17 Jahren, Altersempfehlung / Lesealter: 18, ab Alter: 17, Imprint-Titels: Meister für Schutz und Sicherheit - Handlungsspezifische Qualifikationen, Warengruppe: HC/Recht/Sonstiges, Fachkategorie: Recht: Lehrbücher, Skripten, Prüfungsbücher, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Mission: Weiterbildung, Verlag: Mission: Weiterbildung, Verlag: Mission: Weiterbildung. GmbH, Länge: 206, Breite: 145, Höhe: 23, Gewicht: 498, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2258042, Vorgänger EAN: 9783961551750 9783961550524 9783943370829 9783943370515 9783943370331, Alternatives Format EAN: 9783961551910, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0010, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 25.95 € | Versand*: 0 €
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Kann mein Arbeitgeber private Internetaktivitäten einsehen?
In den meisten Fällen hat ein Arbeitgeber das Recht, die Internetaktivitäten seiner Mitarbeiter während der Arbeitszeit zu überwachen. Dies kann die Überwachung von besuchten Websites, E-Mails und anderen Online-Aktivitäten umfassen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Überwachung von privaten Internetaktivitäten außerhalb der Arbeitszeit normalerweise nicht erlaubt ist, es sei denn, es gibt einen begründeten Verdacht auf Fehlverhalten oder Missbrauch. Es ist ratsam, die Richtlinien Ihres Arbeitgebers bezüglich der Internetnutzung am Arbeitsplatz zu überprüfen, um genauere Informationen zu erhalten.
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Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber?
Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber? In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung die einzige Versicherung, die ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert wird. Diese Versicherung schützt Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden allein von den Arbeitgebern getragen und richten sich nach der Gefahrenklasse des Unternehmens. Arbeitnehmer müssen sich nicht selbst um den Abschluss oder die Beitragszahlung kümmern, da dies alleinige Aufgabe des Arbeitgebers ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist somit eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen.
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Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt?
Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt? In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung seiner Mitarbeiter. Darüber hinaus zahlt der Arbeitgeber in vielen Fällen auch Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Die genauen Leistungen und Kosten variieren je nach Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Es ist wichtig, sich über die Versicherungsleistungen, die der Arbeitgeber übernimmt, im Vorfeld zu informieren, um mögliche Kostenfallen zu vermeiden.
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Wann darf Arbeitgeber bei Krankheit kündigen?
Wann darf Arbeitgeber bei Krankheit kündigen? In Deutschland ist es grundsätzlich nicht erlaubt, einen Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit zu kündigen. Es gilt das Kündigungsverbot im Krankheitsfall gemäß § 8 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Allerdings kann eine Kündigung aus anderen Gründen, die nicht mit der Krankheit zusammenhängen, auch während einer Krankheitsphase erfolgen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber dabei die gesetzlichen Kündigungsfristen einhält und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholt. Letztendlich sollte immer geprüft werden, ob die Kündigung im konkreten Fall rechtmäßig ist.
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